Start für die „Initiative Eigenvorsorge“

Noch nie war das Gefühl, mehr für die eigene Alterssicherung tun zu müssen, so ausgeprägt wie heute. Fast 50 Prozent aller Berufstätigen wissen, dass sie bislang noch nicht ausreichend für das Alter vorgesorgt haben. Trotzdem tut sich erschreckend wenig. Aus diesem Grund hat der VAA im Rahmen der neuen „Initiative Eigenvorsorge“ mit seinem langjährigen Kooperationspartner Joerg Lamberty von der FVP Gesellschaft für Finanz- und Vermögensplanung in Köln ein Paket an attraktiven Sonderkonditionen geschnürt.

In der zeitlich befristeten Aktion erhalten VAA Mitglieder ab sofort bis zum 31. Juli 2007 bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Eigenvorsorge wie Investmentfondssparplan oder Risterrente je nach Finanzprodukt 30 bis 60 Prozent Rabatt auf die üblicherweise einmalig anfallenden Abschlusskosten. Ein Angebot, das auch Unentschlossene zum Handeln bewegen sollte. Denn leider herrscht immer noch eine gefährliche Lethargie bei der Eigenvorsorge. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  • Die Wirkungen von Inflation und Zinseszins werden falsch eingeschätzt
  • Das Problem liegt weit in der Zukunft und kann anscheinend noch zu einem späteren Zeitpunkt gelöst werden
  • Der Versorgungsbedarf im Ruhestand zur Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards wird unterbewertet
  • Das Ausmaß der individuellen Versorgungsanwartschaften ist nicht bekannt
  • Eigenvorsorgeprodukte sind komplex und die Auswahl erfordert Zeit und Sachverstand

Geldillusion und Rentenillusion

Bei den Überlegungen zur eigenen Versorgung im Alter bleibt die Inflation häufig unberücksichtigt. Ein Geldbetrag von heute 10.000 Euro ist bei durchschnittlich zwei Prozent Inflation pro Jahr in 30 Jahren nur noch rd. 5.500 Euro wert (vgl. Schaubild).

vaa2007-2
Sinkende Kaufkraft: Das Schaubild zeigt den Wertverfall von 10.000 Euro bei durchschnittlich zwei Prozent Inflation in 30 Jahren. (Grafik: FVP Gesellschaft für Finanz-und Vermögensplanung mbH)

Das heißt, in 30 Jahren wird man für 10.000 Euro noch soviel an Waren und Dienstleistungen bekommen, wie man heute für rd. 5.500 Euro kaufen kann. Wird also bei der Hochrechnung der Anwartschaften von BfA-Renten, Betriebsrenten und sonstigem Vermögen nur die nominale Wertentwicklung zugrunde gelegt, unterliegt man der Geldillusion und wiegt sich angesichts der augenscheinlich hohen Beträge in falscher Sicherheit. Deshalb muss neben zukünftigen Steuern und Sozialbeiträgen auch die Inflation berücksichtigt werden. Als Ergebnis solcher Berechnungen erhält man das tatsächliche reale Rentenniveau. Es gibt die Kaufkraft des im Alter verfügbaren Einkommens auf der Basis des heutigen Preisniveaus wieder.

Die Wirkung von Zins und Zinseszins

Bei Überlegungen im Zusammenhang mit der eigenen Altersversorgung werden die Wirkungen von Zins und Zinseszins häufig unterschätzt. Für viele liegt das Problem „Versorgungslücke“ weit in der Zukunft und kann anscheinend noch zu einem späteren Zeitpunkt gelöst werden – momentan gibt es wahrlich Dringenderes! Doch sollte man sich folgende Zusammenhänge einmal deutlich vor Augen führen: Wer einen Betrag von 10.000 Euro 20 Jahre lang zu durchschnittlich 5 Prozent angelegt, erhält am Ende 26.500 Euro. Nach 30 Jahren würden daraus 43.200 Euro und nach 40 Jahren sogar 70.000 Euro. Es lohnt sich also, möglichst früh mit dem Sparen zu beginnen.

Das gleiche gilt für Sparpläne: Wer einen Betrag von 300 Euro monatlich 30 Jahre lang zu durchschnittlich 5 Prozent angelegt, erhält am Ende 245.600 Euro. Hat er zum Aufbau dieses Kapitals nur noch 10 Jahre Zeit, muss er bei gleicher Verzinsung monatlich bereits 1.584 Euro sparen. Wem also erst kurz vor dem Renteneintritt seine bestehende Versorgungslücke bewusst wird, der hat kaum noch eine Chance, diese zu schließen.

Wie sollte der effiziente Aufbau einer zusätzlichen Eigenvorsorge aussehen?

Zunächst einmal sollte man prüfen, ob die aktuelle Liquiditätslage es zulässt, mit einer einmaligen Sonderzahlung, etwa aus einer Tantieme, den Grundstock für einen langfristigen Sparplan zu legen. Anschließend sollte ein monatlicher Betrag bestimmt werden, der konsequent angelegt wird. Investiert beispielsweise eine heute 37 jährige Führungskraft, die mit 67 Jahren den Renteneintritt plant, einmalig den Betrag von 20.000 Euro, der aus einer Sonderzahlung stammt, je zur Hälfte in einen sicherheitsorientierten (erwartete Rendite 4 Prozent) und einen chancenorientierten (erwartete Rendite 8 Prozent) Investmentfonds und bespart beide Fonds zusätzlich mit monatlich je 150 Euro, so wird bei Rentenbeginn ein ansehnliches Kapital von etwa 343.000 Euro verfügbar sein. Nimmt man ab Rentenbeginn eine Verzinsung dieses Kapitals von 4 Prozent an, kann hieraus 30 Jahre lang eine private Zusatzrente von etwa 1.600 Euro finanziert werden. Um nicht der Geld- und Rentenillusion zu erliegen, sollte man allerdings berücksichtigen, dass diese Beträge in heutiger Kaufkraft gerechnet nur etwas mehr als halb soviel wert sind – aber immerhin!

Dringender Handlungsbedarf bei jüngeren Führungskräften

Insbesondere bei den heute 25 bis 50-jährigen Führungskräften besteht bei der Eigenvorsorge dringender Handlungsbedarf. Aufgrund von sinkenden BfA-Renten (Renditen tendieren gegen Null), Einbußen bei den Betriebsrenten (Umstellung von endgehalts- zu beitragsorientierten Betriebsrentensystemen) und generell höherer Steuerbelastung der Alterseinkünfte muss sich diese Gruppe auf ein deutlich niedrigeres Versorgungsniveau einstellen. Wer nach Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre im gleichen Alter wie bisher in Rente gehen will, muss weitere Abschläge einkalkulieren. Wissenschaftlichen Untersuchungen zur Folge wird bereits ein Drittel der deutschen Haushalte ihre Versorgungslücke bis zum Renteneintritt nicht mehr schließen können, wenn sich ihr Sparverhalten nicht kurzfristig ändert.

Ermittlung der individuellen Versorgungssituation bei Renteneintritt

Wer vor der Frage steht, wie und in welchem Umfang zusätzliche private Vorsorge betrieben werden muss, sollte im ersten Schritt seinen individuellen Versorgungsbedarf ermitteln. Grundsätzlich muss jeder für sich selbst klären, wie hoch sein Versorgungsbedarf ist – wie viel Geld er also im Alter braucht, um ein Leben in finanzieller Sicherheit führen zu können. Ausgehend von den gesamten laufenden Kosten wie Miete, Wohnnebenkosten, Haushaltsgeld, Versicherungen und Kreditraten sollte geprüft werden, welche persönlichen Ansprüche man an das Leben im Ruhestand hat: Reisen oder Hobbys sollten ebenso in der Ausgabenplanung berücksichtigt werden wie die Anschaffung eines neuen Autos, neuer Einrichtungsgegenstände oder auch die Renovierungen an Haus oder Wohnung. Da die individuelle Ermittlung des finanziellen Bedarfs im Ruhestand nicht leicht ist, kann der Versorgungsbedarf auch pauschal ermittelt werden. Im Allgemeinen gilt ein tatsächliches Rentenniveau (reale Nettorente) von 70 Prozent des letzten (hochgerechneten) realen Nettoentgelts vor dem Renteneintritt als ausreichend, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.

Im zweiten Schritt müssen die Anwartschaften von BfA-Renten, Betriebsrenten und Einkünfte aus sonstigem Vermögen ermittelt werden. Dabei müssen sowohl Steuern und Sozialbeiträge als auch die Inflation berücksichtigt werden. Sollte das so ermittelte tatsächliche Rentenniveau niedriger als 70 Prozent des letzten realen Nettogehaltes sein, besteht in Höhe der Differenz möglicherweise eine Versorgungslücke und der gewohnte Lebensstandard kann im Alter nicht aufrechterhalten werden.