Impressum gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)
FVP Gesellschaft für Finanz- und Vermögensplanung mbH
Geschäftsführerin: Marion Lamberty
Breite Straße 110
50667 Köln
Telefon: (0221) 91 40 98-0
Telefax: (0221) 91 40 98-13
E-Mail: info@fvp-gmbh.de
Registergericht: Amtsgericht Köln HRB 33994
USt-Ident-Nummer DE210873292
Mitglied der Industrie und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10 – 20, 50667 Köln, www.ihk-koeln.de
FVP Gesellschaft für Finanz- und Vermögensmanagement mbH
Geschäftsführerin: Marion Lamberty
Breite Straße 110
50667 Köln
Telefon: (0221) 91 40 98-0
Telefax: (0221) 91 40 98-13
E-Mail: info@fvp-gmbh.de
Registergericht: Amtsgericht Köln HRB 78655
USt-Ident-Nummer DE290459634
Mitglied der Industrie und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10 – 20, 50667 Köln, www.ihk-koeln.de
- Erlaubnis nach § 34 f Abs.1 GewO (Finanzanlagenvermittler)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10 – 20, 50667 Köln, www.ihk-koeln.de
einsehbar im Vermittlerregister (unter www.vermittlerregister.info)
Register-Nummer D-F-142-ZD11-02
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 f Gewerbeordnung
- FinVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV
Marion Lamberty
E-Mail: info@fvp-gmbh.de
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Fotos
Portrait-Fotos auf der Startseite sowie den Seiten „Unternehmen“, „Joerg Lamberty“ und „Marion Lamberty“: Christian Brand, Köln
Hinweis Transparenzverordnung (TVO)
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
- Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
- Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
- Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden werden ermittelt.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.