Rückdeckung von Pensionszusagen
Bei der Rückdeckung von Pensionszusagen an geschäftsführende Gesellschafter werden häufig Kapitallebensversicherungen eingesetzt. Das aber ist aus zwei Gründen problematisch:
Erstens müssen die Erträge von Kapitallebensversicherungen im Betriebsvermögen jährlich versteuert werden. Und zweitens führen reduzierte Überschussprognosen zu Finanzierungslücken, die sich in der Zukunft negativ auf den Wert, das Ergebnis und die Liquidität des Unternehmens auswirken. Deshalb sind Kapitallebensversicherungen für den langfristigen Aufbau des Versorgungskapitals im Betriebsvermögen wenig geeignet.
Unter dem Gesichtspunkt der Risikostreuung entwickeln wir zur Bildung des Versorgungskapitals Investmentstrategien, die im Betriebsvermögen steuerlich vorteilhaft sind und zudem langfristig ein höheres Renditepotential als Kapitallebensversicherungen aufweisen.
Die daraus resultierenden Zinseszins- und Steuerstundungseffekte führen zu folgenden Vorteilen:
- Reduktion der Kosten der betrieblichen Altersversorgung
- Verminderung des steuerlichen und finanziellen Risikos
- Steigerung des Unternehmensgewinns
- Steigerung des Unternehmenswerts
- Verbesserung der langfristigen Unternehmensliquidität
Die von uns entwickelten Investmentstrategien können auch eigesetzt werden, um bereits entstandene Finanzierungslücken effizient zu schließen.
Durch die fachübergreifende Zusammenarbeit mit externen Spezialisten wird eine umfassende Beratung unter steuerlichen, rechtlichen und versicherungsmathematischen Aspekten gewährleistet. Auch komplexe Fragestellungen, zum Beispiel nach der Behandlung der Pensionszusage bei Veräußerung der GmbH, werden zuverlässig und zeitnah beantwortet.