In bestimmten Situationen lassen sich durch den Einsatz einer Rürup-Police (Basisrente) Vorteile erzielen, die nicht aus dem Altersvorsorgeprodukt selbst, sondern aus zusätzlichen Steuereffekten resultieren.
Hier ein Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer verliert im Zuge von Umstrukturierungen seinen Job. Als Entschädigung erhält er eine Abfindung von 150.000 Euro. Um die Steuerbegünstigung bei Abfindungen optimal zu nutzen, zahlt er 37.000 Euro in eine Rürup-Police.
Und das Ergebnis? Insgesamt 20.340 Euro Steuerersparnis. Wer im Abfindungsjahr seine Steuersituation mit Rürup-Beiträgen optimiert, kann dank des Hebeleffektes bis zu elf Prozent Rendite nach Steuern erwirtschaften - und das bei einer sicheren Geldanlage.
Wir beraten Sie über vorteilhafte Konzepte in folgenden Spezialfällen:
- Außerordentliche Einkünfte § 34 EStG
- Drohende Auflösung von Rücklagen nach §§ 6 b, c EStG
- Erbschaft- und Schenkungsteuergestaltungen
Werden die Gestaltungsräume richtig genutzt, dann kommt man zu einer Gesamtrendite, die weit über die eigentliche Produktrendite hinausgeht. Das ist das Ziel. Und der Weg dazu: Eben steuereffiziente Investitionskonzepte.
