Außerordentliche Einkünfte § 34 EStG
Durch den Einsatz einer steuerlich begünstigten Rürup-Police können bei Anwendung der Fünftelregelung sehr hohe Steuerersparnisse erzielt werden. Die Überrendite resultiert dabei nicht aus dem Altersvorsorgeprodukt selbst, sondern aus zusätzlichen Steuereffekten.
Steuereffiziente Investitionskonzepte entwickeln wir für folgende Fälle:
- Arbeitnehmer-Abfindungen
- Handelsvertreter-Ausgleichsansprüche
- Abfindungen von Pensionsanwartschaften
- Mitarbeiter-Aktienoptionen
- Betriebsveräußerungen oder -aufgaben
Beispiel: Steuereffiziente Strategie bei Arbeiternehmer-Abfindungen
Ein 55-jähriger Abteilungsleiter verliert im Zuge von Umstrukturierungen den Job. Die Kündigungsfrist endet am 31. März 2007. Er erhält 150.000 Euro Abfindung. Um Steuern zu sparen, zahlt der Entlassene den maximal begünstigten Beitrag für eine Rürup-Police und reduziert mit dem Sonderausgabenabzug sein laufendes Einkommen auf null.
| Ohne Rürup-Police | Mit Rürup-Police | |||
| 1. | Laufendes Einkommen 2007 | 30.000 | * | 0 |
| 2. | Zusätzliches nach Fünftelregelung (150.000:5) | 30.000 | 30.000 | |
| Steuerlast auf lfd. Einkommen | 3.761 | 0 | ||
| + | Steuerlast Abfindung ** | 43.235 | 26.656 | |
| = | Steuerlast Gesamteinkommen | 46.996 | 26.656 | |
| Steuerersparnis | 20.340 |
*Angaben in Euro
**Formel: 5 x ((Steuerlast 1.+ 2.) - Steuerlast 1.)
Die Berechnungsmethode wirkt wie ein Hebel: Je geringer das laufende Einkommen, desto geringer die Steuerbelastung auf die Aktienoptionen.
